Hinweise für Behinderte Das Schloss ist für Rollstuhlfahrer nur eingeschränkt zugänglich. Es ist eine Behindertentoilette vorhanden. Rollstühle können an der Schlosskasse ausgeliehen werden.
Zur Schonung der Kunstwerke und aus urheberrechtlichen Gründen sind Foto- und Videoaufnahmen im Schloss untersagt.
Die Mitnahme von sperrigen Gegenständen in das Schloss ist nicht möglich. Zur Aufbewahrung von großen Taschen, Rucksäcken etc. stehen gegenüber dem Schlosshotel Schließfächer zur Verfügung. Kinderwagen und -kraxen können am Schlosseingang abgestellt werden. Für aufbewahrte und abgestellte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Hunde können nur dann in das Schloss mitgenommen werden, wenn sie getragen werden. In der Grotte und im Park ist das Mitführen von Hunden an der Leine gestattet.